1 Umfang der Leistungen
1.1 Die DemandGen AG (nachfolgend „DemandGen“) erbringt Leistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen von Systemen und Plattformen und ähnliches gemäß nachfolgender Bedingungen. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Einzelvertrag bestimmt.
1.2 DemandGen AG erbringt die Leistungen gemäß dem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss bestehenden Stand der Technik.
2 Rechte an den verkörperten Leistungen
2.1 Soweit nicht abweichend vereinbart räumt DemandGen dem Kunden ein nicht ausschließliches, dauerhaftes, unwiderrufliches und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen Zwischenergebnisse ein, soweit diese vertraglich geschuldet sind.
2.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung.
3 Mitwirkungsleistung und Bestellungen des Kunden
3.1 Der Erfolg dieses Vertrages hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde wird die einzelvertraglich festgelegten und sonstige erforderliche und zweckdienliche Mitwirkungsleistungen und Beistellungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erbringen. Soweit weitere erforderliche oder zweckdienliche Mitwirkungsleistungen und Beistellungen nach Ansicht von DemandGen benötigt werden, wird DemandGen diese jeweils vom Kunden anfordern.
3.2 Die Mitwirkungsleistungen umfassen insbesondere:
Alle benötigten oder zweckdienlichen sowie alle angeforderten Unterlagen und Informationen sowie Daten zur Verarbeitung in digitaler Form.
Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass sachkundige Auskunftspersonen kurzfristig für DemandGen verfügbar sind und diese DemandGen die benötigten oder zweckdienlichen Auskünfte vollständig erteilen.
Entscheidungen sind rechtzeitig und bedarfsgerecht durch den Kunden herbeizuführen.
Sofern DemandGen dem Kunden Entwürfe, Testversionen oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Änderungswünsche sind DemandGen unverzüglich mitteilen, soweit und sobald sie für den Kunden erkennbar sind.
Erfordert der Vertrag die Installation von Software auf Systemen des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, die hierfür benötigte Hardware bereitzustellen und auf Anforderung von DemandGen für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit der Hardware einzustellen.
Der Kunde gestattet DemandGen den Zugriff auf notwendige Software und Systeme mittels Telekommunikation (z.B.: Remote Access). Die hierfür erforderlichen Verbindungen stellt der Kunde nach Anweisung von DemandGen her. 3.3 Mitwirkungsleisten und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für DemandGen. Kann DemandGen Leistungen wegen fehlender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist DemandGen berechtigt, dadurch bedingte Ausfallzeiten und Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
3.4 Soweit der Kunden Mitwirkungsleistungen erbringt und/oder Beistellungen bewirkt und diese Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen bzw. deren Nutzung Rechte Dritter verletzen, stellt der Kunde DemandGen von sämtlichen auf diesen Umständen beruhenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Der Kunde ersetzt ferner Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch die Dritten entstehen.
4 Vergütung
4.1 Die Vergütung der Leistungen ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet.
4.2 Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der DemandGen-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet.
4.3 Reisekosten und Spesen, welche DemandGen den im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von DemandGen zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, soweit dies vertraglich vereinbart ist.
4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis.
4.5 Ein Personentag umfasst 8 Std. inklusive Pausen.
4.6 Im Fall von Dauerschuldverhältnissen ist DemandGen erstmals nach Ablauf eines Vertragsjahres berechtigt, die Vergütungssätze angemessen, höchstens aber um 8%, zu erhöhen. DemandGen hat die Erhöhung mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten anzukündigen. Ist der Kunde mit den neuen Vergütungssätzen nicht einverstanden, so ist er berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Vergütungssätze zu kündigen.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Vergütungen und Nebenkosten ohne Abzüge innerhalb von vierzehn (14) Tagen (Eingang auf dem Konto von DemandGen) nach dem Datum der Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
5.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist DemandGen berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. DemandGen ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, sowie dazu, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines dem Kunden zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
5.5 Der Kunde kann ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht unbeschränkt wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde gegen Ansprüche von DemandGen nur mit Ansprüchen und Rechten aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Bei Mängeln kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht zudem nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen ausüben. 6 Leistungszeiten, Termine
6.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat DemandGen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DemandGen, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. DemandGen wird dem Kunden Leistungsverzögerungen unverzüglich anzeigen.
6.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens drei (3) Wochen.
7 Haftung
Die Haftung von DemandGen für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags ergebenden Rechte und Ansprüche ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt:
7.1 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von DemandGen auf die typischen Schäden begrenzt, welche für DemandGen bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der DemandGen.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DemandGen nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für DemandGen bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
7.3 Eine Haftung der DemandGen für einen Verlust von Daten setzt zudem voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchgeführt hat und diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können. Die Haftung der DemandGen ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nichtverfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt.
7.4 Bei Vorsatz, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet DemandGen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten dann nicht.
7.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche der DemandGen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
7.6 Vorrangig vor den vorstehenden Haftungsbegrenzungen gilt eine Haftungsbegrenzung in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Schadenfall.
8 Rechte bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung
8.1 Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der DemandGen in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB, außer soweit eine Abnahme für die jeweilige Lieferung und/oder Leistung vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
8.2 Der Kunde hat Mängel unter genauer Angabe der Umstände, unter denen sie sich gezeigt haben, und deren Auswirkungen unverzüglich detailliert und nachvollziehbar schriftlich gegenüber DemandGen anzuzeigen. Behauptete oder vermutete Rechtsmängel sind DemandGen ebenfalls schriftlich anzuzeigen und eventuelle Abmahnungen oder Forderungen Dritter im Zusammenhang mit einem behaupteten Rechtsmangel DemandGen zu belegen.
8.3 Sind Dienstleistung mangelhaft, so ist DemandGen zunächst - nach eigener Wahl - berechtigt, die Dienstleistung zu wiederholen oder die Abweichung von der vertraglichen Beschaffenheit zu beseitigen.
8.4 Ist DemandGen im Falle anderer Leistungen aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach Wahl der DemandGen im Wege der Mängelbeseitigung oder der Neulieferung bzw. Neuerstellung eines mangelfreien Werks erbracht werden. Wird die Nacherfüllung im Wege der Mängelbeseitigung erbracht, kann sie - im freien Ermessen von DemandGen und bei Verfügbarkeit - auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches der Leistungen erfolgen. Ist solches noch nicht verfügbar, wird dies aber in absehbarer Zeit verfügbar sein, kann DemandGen den Kunden für den entsprechenden Zeitraum auf eine Umgehungslösung verweisen, außer soweit eine Umgehungslösung für den Kunden nicht zumutbar ist.
8.5 Der Kunde wird DemandGen die Suche und Analyse der Mangelursache ermöglichen, DemandGen dabei angemessen unterstützen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich nähere Umstände eines aufgetretenen bzw. behaupteten Mangels ergeben könnten.
8.6 Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Anspruch aufgrund von Mängeln besteht und war diese für den Kunden bei Anwendung genügender Sorgfalt erkennbar, kann DemandGen die entstandenen Kosten und Aufwendungen der Überprüfung und Leistungen nach den vereinbarten Stundensätzen ersetzt verlangen.
8.7 Soweit DemandGen den Kunden im Fall der Inanspruchnahme des Kunden aus Rechtsmängeln der vertraglichen Leistungen freistellt, hat der Kunde DemandGen Europe alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er wird DemandGen alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von DemandGen anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch DemandGen in anderer Weise durch nicht mit DemandGen abgestimmte Handlungen beeinflussen.
8.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln. Schadensersatz- bzw. Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln sind im Übrigen entsprechend Punkt 7 begrenzt.
8.9 In den Fällen arglistigen Verschweigens eines Mangels durch DemandGen, eines Mangels, der durch grobes Verschulden von DemandGen verursacht wurde, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wurden, im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder sonstigen Garantie bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. In diesen Fällen gelten insbesondere die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9 Abnahme 9.1 Der Kunde ist zur Abnahme von vertragsgemäß erstellten Werkleistungen verpflichtet, wenn DemandGen dem Kunden die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen angezeigt und zur Abnahme aufgefordert hat. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Gegebenenfalls festgestellte Mängel dieser Art sind in der Abnahmeerklärung vom Kunden festzuhalten.
9.2 Zeigen sich nach der Abnahme Mängel, die bei der gemeinsamen Abnahme nicht als offensichtliche Mängel festgestellt werden konnten, sind diese innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Feststellung gegenüber DemandGen zu rügen. Geschieht dies nicht, stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen DemandGen hinsichtlich dieser Mängel zu. Punkt 8.9 gilt entsprechend.
9.3 DemandGen kann zur Abgabe der jeweiligen Abnahmeerklärung eine angemessene Frist von mindestens zehn (10) Werktagen setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt. DemandGen wird den Kunden mit der Fristsetzung darauf hinweisen, dass mit Ablauf der Frist die Abnahme als erfolgt gilt, sofern nicht bestehende, abnahmehindernde Mängel vom Kunden innerhalb der Frist schriftlich gemeldet werden.
10 Datenschutz
10.1 DemandGen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, von dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartnern nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind oder sonst gesetzliche oder vertragliche Gestattungen vorliegen.
10.2 DemandGen ist berechtigt, im Rahmen des Rechts zur Beauftragung von Subunternehmern Daten im Auftrag verarbeiten zu lassen oder Daten im Rahmen des Rechts zur Abtretung von Rechten und Pflichten zu übermitteln.
10.3 Der Kunde stellt sicher, dass DemandGen alle relevanten Informationen, deren Kenntnis für DemandGen aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
10.4 Soweit zur Durchführung der geschuldeten Leistungen die Einwilligung Dritter aus der Sphäre des Kunden (Vertragspartner, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen des Kunden o.Ä.) zur Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten notwendig ist, trägt der Kunde für die Einholung der Einwilligung Sorge. Soweit in diesen Fällen lediglich eine Information an die Betroffenen gegeben werden muss, wird diese durch den Kunden erteilt.
11 Geheimhaltung
11.1 Die Parteien werden alle Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln, die ihnen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über von DemandGen oder deren Auftragnehmern verwendete Methoden und Verfahren sowie die das System betreffende Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen.
11.2 Die Parteien sind darüber hinaus verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch die Mitarbeiter sicherzustellen.
12 Wettbewerb
DemandGen ist frei - auch während der Laufzeit dieses Vertrages - für andere Unternehmen jeglicher Branchen tätig zu werden. Das betrifft insbesondere auch Unternehmen, die in derselben Branche wie der Kunde tätig sind. Die Bestimmungen dieses Vertrages über die Geheimhaltung bleiben unberührt.
13 Schlussbestimmungen
13.1 DemandGen ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung and Dritte abzutreten, Subunternehmer zu beauftragen, sowie den Gesamtvertrag als solchen ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf ein mit DemandGen im Sinne des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu übertragen.
13.2 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
13.3 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht für Inlandsgeschäfte anzuwenden.
13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München (Landgericht München I). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände nach deutschem Recht bleiben unberührt. Unbeschadet der vorstehenden Regelung, ist jede Partei berechtigt, vorläufigen und/oder einstweiligen Rechtschutz wegen der Verletzung ihrer Schutzrechte vor jedem anderen zuständigen Gericht zu beantragen.
13.6 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des vorliegenden Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorhergehenden Abreden.
13.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.